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Selbstverpflichtungserklärung

Softwareherstellung für die Tragwerksberechnung gemäß Richtlinie VDI 6201 Blatt 1

Die Richtlinie VDI 6201 Blatt 1 „Softwaregestützte Tragwerksberechnung“ fordert von Herstellern und Anwendern von Software in der Tragwerksberechnung besonderes Verantwortungsbewusstsein und beschreibt Maßnahmen, mit denen die Qualität sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Anwendung der Software zur Tragwerksplanung und -prüfung sichergestellt werden soll.

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns zu den in Abschnitt 4 der Richtlinie VDI 6201 Blatt 1 beschriebenen und geforderten Maßnahmen an die Herstellung von Software für die Tragwerksberechnung.